SVHC-Informationen

Was Sie über SVHCs wissen müssen

Was sind SVHCs?

SVHC steht für ´Besonders besorgniserregende Stoffe` und kommt vom englischen ´Substance of Very High Concern´.

Allgemein gesprochen sind SVHCs Substanzen, die einem oder mehreren der folgenden Kriterien entsprechen:

  • Karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch in der Kategorie 1A oder 1B (CMR) nach der CLP-Verordnung

  • PBT-Stoffe (persistent, bio-akkumulativ und toxisch) oder vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulativ) nach dem Anhang III der REACH-Verordnung

  • Andere Substanzen, für die ein Nachweis für ein ähnliches Gefahrenpotential vorliegt (z.B. hormonaktive Stoffe)

Beachten Sie, dass es über 1000 Substanzen gibt, die diese Kriterien potentiell erfüllen. Allerdings bezieht sich SVHC im Zusammenhang mit der Einhaltung der REACH-Verordnung explizit auf die Substanzen, die den oben stehenden Kategorien entsprechen und die von der Kommission auf die Kandidatenliste der Substanzen gesetzt wurden, die reguliert werden sollen.

Die Einbeziehung von Substanzen auf der “Kandidatenliste” führt zu zusätzlichen Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Nutzer. Seit 2008 ist die Liste durch halbjährliche Aktualisierungen um durchschnittlich 35 Substanzen pro Jahr angewachsen (inklusive der Substanzen, die zu bestimmten Gruppen gehören, die als SVHCs gelistet werden).

Die „SVHC-Landkarte” der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bezeichnet den EU-weiten Einsatz dafür, „alle relevanten und bisher bekannten SVHSs“ bis 2020 auf die Kandidatenliste zu setzen. Das könnte viele hundert Substanzen betreffen.

REACH verhängt spezielle Kontrollen auf SVHCs, die über die Regelungen für andere Chemikalien hinausgehen.

Welche Auflagen müssen Sie erfüllen?

Informationen über SVHCs in Produkten melden

Jeder Anbieter* eines Artikels, der auf der Kandidatenliste vermerkte SVHCs in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent enthält, ist verpflichtet, die Rezeptur des Artikels zur Verfügung zu stellen, inklusive ausreichenden Informationen, um die sichere Anwendung des Artikels sicherzustellen. Diese Informationen müssen auch Kunden innerhalb von 45 Tagen nach Eingang einer Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

* „Anbieter” eines Artikels ist definiert als: jeder Hersteller oder Importeur eines Artikels, Lieferanten sowie andere Beteiligte der Lieferkette (z.B. Einzelhändler), die einen Artikel auf den Markt bringen.

Meldungen von SVHCs in Artikeln bei der ECHA

Hersteller oder Importeure von Artikeln müssen möglicherweise die ECHA darüber in Kenntnis setzen, dass ihre Produkte eine Substanz auf der Kandidatenliste enthalten. Diese Auflage trifft zu, wenn die Substanz in einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten ist und die Menge der hergestellten/importierten Artikel eine Tonne pro Jahr und pro Unternehmen überschreitet. Wenn Sie mehrere Artikel importieren oder produzieren, die die gleiche SVHC enthalten, müssen Sie die Gesamttonnage ermitteln, die durch die die Addition der Substanz in jedem Artikel, der die Substanz in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder darüber enthält, berechnet wird.

Genehmigung

Die Kandidatenliste ist auch die Ausgangsbasis für den Genehmigungsprozess unter REACH. Substanzen, die auf der Kandidatenliste vermerkt sind, werden nach und nach in das Verzeichnis der genehmigungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der REACH-Verordnung) aufgenommen. Substanzen, die im Verzeichnis der genehmigungspflichtigen Stoffe vermerkt sind, dürfen ab einem bestimmten Zeitpunkt, der durch die Kommission festgelegt wird (das „Sunset Date”) nur in der EU hergestellt oder vertrieben werden, wenn die entsprechenden Unternehmen für Ihre spezifischen Zwecke eine Genehmigung erhalten haben.

Wer ist davon betroffen und welche Folgen hat die Verordnung?

Alle Unternehmen, die „Artikel” zur Verfügung stellen, sind von REACH betroffen. Das schließt Einzelhändler, Hersteller und Lieferanten von Konsumgütern und Zulieferer von Einzelteilen/Komponenten auf den entsprechenden Märkten ein. Beispiele für betroffene Märkte sind Einzelhandel, Automobilindustrie, Elektronik, Weißwarenindustrie usw.

Die Hauptschwierigkeit für die Lieferanten dieser Artikel ist es, festzustellen, ob eines oder mehrere der SVHCs auf der Kandidatenliste in ihren Produkten enthalten sind und in welcher Menge. Diese Aufgabe wird dadurch erschwert, dass die Kandidatenliste ständig erweitert wird. Es stellte sich heraus, dass SVHCs in einer Bandbreite von Konsumgütern enthalten sind, inklusive Schuhen, Kleidung, Spielwaren, Elektronik usw., aber Hersteller und Einzelhändler sind sich darüber nicht immer im Klaren. Wenn Sie herausfinden wollen, ob Ihre Produkte möglicherweise betroffen sind und wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie aktuelle oder vorgeschlagene SVHCs enthalten, kann Ihnen Yordas Hive, unser intern entwickeltes Software-Tool für regulatorische Auflagen und Chemikalienmanagement, weiterhelfen.

Die Kandidatenliste

Welche Substanzen stehen auf der Kandidatenliste?

Die Kandidatenliste enthält eine große Bandbreite von Substanzen, inklusive Phtalaten, Schwermetallverbindungen, bromierten Verbindungen, flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAH) und viele weitere. Anwendungsbereiche sind Weichmacher, Flammschutzmittel, Lösungsmittel, Pigmente und Färbemittel, Biozide, Korrosionsschutzmittel und Tenside. Die ECHA veröffentlicht die Kandidatenliste hier.

Wann und wie wird die Kandidatenliste aktualisiert?

Die Mitgliedstaaten oder die Kommission können einen Stoff für die Aufnahme in die Kandidatenliste nominieren, indem Unterlagen gemäß des Anhangs XV eingereicht werden. Nach Ablauf des 45-tägigen Konsultationszeitraumes, während dessen interessierte Parteien ihren Kommentar zu den Unterlagen abgeben können, durchlaufen die vorgeschlagenen SVHCs eine abschließende Prozedur, bei der die Mitgliedstaaten und die Kommission entscheiden, ob sie auf die Kandidatenliste aufgenommen werden. Die Liste der Substanzen, über die bereits beratschlagt wird, können Sie hier finden.

Wie geht es weiter?

Vor der Einreichung der Unterlagen gemäß dem Anhang XV wird die Substanz im Registry of Intentions vermerkt, um Unternehmen im Voraus zu warnen, dass die betreffende Substanz eventuell auf die Kandidatenliste aufgenommen wird.

Die Liste der Substanzen, die im Moment im Registry of Intentions stehen, finden Sie hier.

Dabei können wir Ihnen helfen

 
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Gefahrenkommunikation

Unser Expertenteam kann Sie zu Sicherheitsdatenblättern (und erweiterten bzw. elektronischen SDBs), sowie einer Vielzahl von Auflagen zu Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) von Stoffen beraten. So können Sie ihre Gefahrenkommunikation weltweit organisieren.

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SCIP-Datenbank und Zulassungen

Ab dem 5. Januar 2021 müssen Unternehmen, die Artikel vertreiben, welche laut der Kandidatenliste von REACH besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder darüber enthalten, diese Informationen auf der neuen SCIP-Datenbank angeben.

Meldungen bei Giftinformationszentren

Importeure und nachgeschaltete Anwender, die gefährliche Gemische auf den Märkten von EU und EWR vertreiben wollen, sind verpflichtet, den zuständigen Stellen des jeweiligen Mitgliedslandes, den Giftinformationszentralen (Poison Centres), die Zusammensetzung ihrer Gefahrengüter zu melden. Mit der Hilfe unseres Expertenteams für Chemikalienverordnungen können Sie die für Sie notwendige Registrierung bei den Giftinformationszentralen unkompliziert durchführen.

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