Effiziente Gefahrenkommunikation dient dem Verkauf und mindert das Geschäftsrisiko

Zweck der Gefahrenkommunikation ist es, die Nutzer über gefährliche Stoffe, Gemische oder Produkte aufzuklären und Ratschläge zu Sicherheitsvorkehrungen und Risikomanagementmaßnahmen zu erteilen. Effektive Gefahrenkommunikation ermöglicht es, Ihre Produkte so effizient wie möglich zu vertreiben, sowie zurück- und nachzuverfolgen. Außerdem hilft sie dabei, Ihr Geschäftsrisiko zu reduzieren und die sichere Anwendung Ihrer Produkte zu gewährleisten. Sie kann Ihnen dabei helfen, in ihrer gesamten Lieferkette und mit den Endverbrauchern effektiv zu kommunizieren, wodurch Transparenz, Vertrauen und Zuversicht in Ihr Unternehmen verstärkt werden. Eine gute Gefahrenkommunikation hat das Potential, Leben zu retten und die Umweltbelastung Ihres Produktes zu verringern.

Einige Formen der Gefahrenkommunikation sind rechtlich vorgeschriebene Dokumente, wie beispielsweise das Sicherheitsdatenblatt (SDB). Aber nicht nur die Regulierungsbehörden verlangen klare und präzise Informationen über die mit Ihren Produkten verbundenen Gefahren, der Trend zu mehr Transparenz wird auch von der Verbrauchernachfrage selbst vorangetrieben.

Von Sicherheitsdatenblättern und Produktkennzeichnungen bis hin zu Meldungen bei Giftinformationszentralen - jedes einzelne Unternehmen, das chemische Produkte auf den Markt bringt, muss eine Reihe von Vorschriften einhalten. Trotz der weit verbreiteten Einführung weltweit harmonisierter Gefahrenkommunikations-Systeme (z.B. das GHS) bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen Ländern oder einzelnen Regionen.

Neben diesen Unterschieden stellt auch das sich ständig ändernde regulatorische Umfeld eine große Herausforderung für Unternehmen dar, die sicherstellen wollen, dass ihre Gefahrenkommunikation zeitgemäß ist und ihren Zweck erfüllt. Dies ist eine unglaublich anspruchsvolle Aufgabe, zumal einige Formen von Gefahrenkommunikation, wie beispielsweise SDBs, häufig von den Vollzugsbehörden ins Visier genommen werden.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beispielsweise untersuchte in einer Studie die Qualität von SDBs. Die Ergebnisse sind ernüchternd: Die Gefahrenkommunikation entspricht in vielen Unternehmen nicht den Erwartungen. Dies bezieht sich nicht nur auf Europa, sondern auf die ganze Welt: mehr als 40% der Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Chemikaliengemische waren nicht konform.

Laut einer aktuellen Studie zu SDBs - durchgeführt von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) - verstießen über 40% der Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffgemische gegen ihre Auflagen.

45% der geprüften Unternehmen wiesen mindestens einen Verstoß auf.

33% der SDBs enthielten Unzulänglichkeiten, Mängel oder Defizite.

20% der Produkte enthielten Widersprüche zwischen ihren Kennzeichnungen und SDBs.

So können wir helfen

Unser Expertenteam berät Sie bezüglich Ihrer SDBs (sowie zu erweiterten oder eSDB) und zu einer ganzen Reihe von Vorschriften, wie die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) und die GHS-Anforderungen. Dies hilft Ihnen bei der Verwaltung Ihrer weltweiten Gefahrenkommunikation.

Unsere Dienstleistungen umfassen außerdem die Bewertung Ihrer aktuellen SDB- und GHS-Produktkennzeichnung im Hinblick auf sich überschneidende Vorschriften; dazu zählen auch regulatorische Aspekte wie die Biozid-Verordnung, die Detergenzien-Verordnung und die Aerosolpackungs-Verordnung.


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  • Fast alle in der Chemieindustrie kennen das Globally Harmonized System (GHS) zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) von Chemikalien und die meisten haben erkannt, dass die nationale oder regionale Umsetzung des GHS alles andere als harmonisiert ist. Obwohl viele Länder harmonisierte Piktogramme, Signalwörter, sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise gemäß dem GHS in lokale und regionale Rechtsvorschriften eingeführt haben, differenzieren sich die Einstufungsregeln je nach Land und Region.

    Yordas Group erläutert Ihnen die Verpflichtungen, die Ihnen das GHS auferlegt, und bietet Ihnen technische Unterstützung bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen - sowohl in der EU, als auch in Großbritannien, Nordamerika (z.B. OSHA, WHMIS) und Asien.

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  • Yordas Group kann Sie bei jedem einzelnen Schritt unterstützen: Von der Beurteilung Ihrer aktuellen Situation, über die Erstellung oder Umwandlung Ihrer Texte in konforme Dokumente und die Einstufung Ihrer Stoffe und Gemische, bis hin zur Bearbeitung, Kennzeichnung und Übersetzung Ihrer SDBs in mehr als 40 Sprachen. Außerdem sind wir dazu in der Lage, Lücken in Ihren Daten zu recherchieren und diese zu schließen.

  • Sie, Ihr Team und Ihre Lieferanten müssen mit den neuen Auflagen vertraut sein. Besuchen Sie die Seite “Weiterbildung” für mehr Informationen

  • Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Einstufung Ihrer Produkte, sondern beraten Sie auch zu den weltweiten Kennzeichnungsvorschriften für Produkte, wie beispielsweise zur Schriftart oder Größe der Gefahrenpiktogramme, sowie zur Auswahl der Gefahren- und Sicherheitshinweise. Zuletzt überprüfen wir dann Ihre endgültigen Entwürfe vor dem Verpacken. Darüber hinaus können wir Sie über die Bestimmungen für kleine Etiketten beraten und wie Sie die Angaben auf dem Etikett für kleine oder unvorteilhafte Verpackungen reduzieren können.

  • Unser Expertenteam unterstützt Sie bei der Extraktion von Expositionsszenarien (ES) aus Ihrem bestehenden Stoffsicherheitsbericht für die Aufnahme in das eSDB. Wir können diese auch in das von der ECHA empfohlene kurze vierteilige Expositionsszenario-Format umwandeln, sodass Sie ein benutzer- oder druckerfreundliches Format haben, welches leicht zu handhaben ist. Unsere vorgefertigten Texte enthalten außerdem Standardformulierungen, was eine kosteneffiziente Übersetzung zur Erfüllung der verschiedenen Anforderungen für den europäischen Markt ermöglicht.

Dienstleistungen zu Giftinformationszentren

Unsere Rechtsexperten helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Zulassungsauflagen bei Giftinformationszentren.

Importeure und nachgeschaltete Anwender, die Gefahrstoffe auf den Märkten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes vertreiben wollen, sind verpflichtet, die von den Mitgliedstaaten benannten Stellen (allgemein bekannt als Giftinformationszentren) über die Zusammensetzung der Gefahrgüter zu informieren.

Wann müssen Sie die Zulassung bei den Giftinformationszentren einreichen?

Importeure und nachgeschaltete Anwender, die Gefahrstoffe auf den Markt bringen, die nicht bereits nach nationalem Recht zugelassen sind, müssen ab den folgenden Daten den Bestimmungen der neuen Verordnung der Giftinformationszentren entsprechen:

  • Gemische für Verbraucheranwendung: 1. Januar 2021

  • Gemische für professionelle Anwendung: 1. Januar 2021

  • Gemische für industrielle Anwendung: 1. Januar 2024

Wir unterstützen Sie bei jedem Schritt des Zulassungsprozesses, von der Ermittlung der meldepflichtigen Produkte bis hin zur Durchführung der Meldung in Ihrem Namen.

Unser Team - die GefKom-Expert:innen

Fiona Moir Senior Hazard Communication ConsultantFiona ist eine professionelle Autorin von Sicherheitsdatenblättern mit über zehn Jahren Erfahrung. Sie leitet die Dienstleistungen in Verbindung mit GHS und SDBs bei der Yordas Group, dazu gehören die…

Fiona Moir
Senior Hazard Communication Consultant

Fiona ist eine professionelle Autorin von Sicherheitsdatenblättern mit über zehn Jahren Erfahrung. Sie leitet die Dienstleistungen in Verbindung mit GHS und SDBs bei der Yordas Group - dazu gehören die Umsetzung, ständige Weiterentwicklung von Servicestrukturen, Vorgehensweisen und Fortbildungen. Diese Dienste schließen die Erstellung und Beurteilung von Produktkennzeichnungen inklusive der Beachtung von zusätzlichen Vorschriften wie die Biozid-, Detergenzien- und Aerosolpackungs-Verordnung ein.

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