Technische Verordnung Eurasia-REACH

Melden Sie Ihre Substanzen beim russischen Nationalverzeichnis an

Wissen Sie, dass Sie eine lokale Vertretung einsetzen müssen, wenn Sie Chemikalien als solche oder als Gemische nach Russland einführen wollen?

Das wurde vom russischen Ministerium für Industrie und Handel festgelegt. Die Deadline für Unternehmen, ihre chemischen Substanzen beim russischen Chemikalienverzeichnis anzumelden, ist der 1. August 2020. Im April 2020 teilte das russische Ministerium mit, dass die Deadline für die Anmeldung beim Verzeichnis aufgrund des COVID-19-Ausbruchs verschoben wurde.

Das ist Ihre Chance, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Chemikalien weiterhin auf den EAEU-/Russischen Märkten vertreiben können, ohne sich mit erheblichen zusätzlichen Kosten zu belasten. Um zu verhindern, dass Ihre Substanz(en) als „neu” angesehen werden, wenn Eurasia REACH in Kraft tritt, ist es sinnvoll, Ihre Substanzen so bald wie möglich in das Verzeichnis eintragen zu lassen.

Um Substanzen beim russischen Nationalverzeichnis anzumelden, müssen Hersteller und Formulierer, die nicht in der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässig sind, einen lokalen Vertreter ernennen. Yordas kann Ihnen eine Vertretung zur Verfügung stellen, um Ihr Unternehmen für Eurasia REACH zu vertreten. Wir haben über ein Jahrzehnt Erfahrung darin, unsere Klienten bei der Einhaltung von Verordnungen auf der ganzen Welt zu unterstützen und sind damit führend bei Unternehmensberatung zu globalen Chemikalienzulassungen.

 

Das müssen Sie über das neue EAEU-Verzeichnis wissen

Im Augenblick stellt jedes Mitgliedsland der EAEU sein eigenes Nationalverzeichnis zusammen, indem sie Anmeldungen von inländischen Unternehmen akzeptieren. Diese nationalen Listen werden von den nationalen Behörden (wahrscheinlich bis Juli 2020) bei der Eurasischen Wirtschaftskommission eingereicht, um in einem Verzeichnis zusammengefasst zu werden. Im Moment verlangen die Behörden minimale Informationen über die chemischen Substanzen für die Eintragung in das Verzeichnis. Die Einreichung ist kostenlos und es wird kein Beweis verlangt, das die Substanz auf dem russischen Markt vertrieben wird.

Auch nach der Erstellung des EAEU-Verzeichnis ist es immer noch möglich, Substanzen eintragen zu lassen. Auch wenn die technische Verordnung der EAEU (TR) 041/2017 am 2. Juni 2021 in Kraft treten soll, können Unternehmen eine nachträgliche Eintragung vornehmen lassen, was heißt, das Unternehmen zwischen dem Stichtag der TR (vermutlich am 2. Juni 2021) und dem 3. Juni 2023 Substanzen in das Register eintragen lassen können, solange sie beweisen können, dass die Substanz vor dem Wirksamwerden des TR EAEU 041/2017 bereits auf dem eurasischen Markt vertrieben wurde. Es wäre notwendig, sicherzustellen, dass die Substanz in dem Verzeichnis vermerkt ist, bevor sie in ein EAEU-Land geliefert wird, ansonsten würde sie als „neu” angesehen und müsste erst registriert werden, bevor sie dort hergestellt/ dorthin importiert wird.

Der Beweis könnte durch einen Liefervertrag (einen Nachweis von Kauf und Bezahlung), einen Frachtbrief, einen Nachweis über die Eintragung der Substanz in das nationale Chemikalienverzeichnis eines Mitgliedslandes o.ä. erbracht werden. Auch wenn diese nachträgliche Anmeldung möglich ist, wäre es wirklich günstiger, die Substanz vor dem Wirksamwerden des EAEU TR 041/2017 eintragen zu lassen.


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